Unser Muldensortiment

Wir verfügen über diverse Mulden. Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Unsere Bestimmungen

  1. Über die Materialart in den Mulden oder Containern entscheidet der Chauffeur.
  2. Wenn beim Kippen auf der Sortieranlage oder Deponie anderes Material, als auf der Baustelle deklariert, zum Vorschein kommt, werden die Lieferscheine und Rapporte durch unsere Chauffeure entsprechend abgeändert.
  3. Neonröhren, Batterien, Reifen und sonstiger, nicht mit vorgezogener Entsorgungsgebühr belasteter Elektroschrott, werden separat in Rechnung gestellt.
  4. Sonderabfälle (Farben, Lösungsmittel, Kadaver usw.) sowie alle das Grundwasser gefährdenden Stoffe dürfen nicht in den Mulden oder Containern deponiert werden. Der Besteller haftet für den Inhalt.
  5. Für Schäden, die wegen unsachgemässer Behandlung der Mulden oder Container entstehen, haftet der Besteller (z.B. Verbrennen von Materialien in den Mulden oder Container oder in deren unmittelbarer Nähe. Umstellen oder Umherschieben der Mulden oder Containern mit Baumaschinen).
  6. Für Schäden infolge ungenügender Tragfähigkeit von Strassen, Trottoirs, Vorplätzen, Wiesen usw. haftet der Auftraggeber.
  7. Schäden, die durch die Anweisung des Bestellers auf privaten und öffentlichen Grundstücken oder innerhalb der Baustellen verursacht werden, gehen zu Lasten des Bestellers.
  8. Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Mulden und Container ist Sache des Bestellers. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.
  9. Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten.
    Für sämtliche Folgen haftet der Auftraggeber.
Kontaktieren Sie uns!